Die Gemeinde erstellt und unterhält durch die Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port eine öffentliche Beleuchtung. Diese dient dem Zweck, das der Gemeinde oder dem Staat gehörende öffentliche Strassennetz seiner Wichtigkeit entsprechend zu beleuchten.
Die Beleuchtung von Privateigentum ist grundsätzlich Sache des Eigentümers. Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung können Privatstrassen und -wege an das Netz der öffentlichen Beleuchtung angeschlossen werden.
Bepflanzungen dürfen die öffentliche Beleuchtung nicht behindern! Die Bäume und Sträucher sind regelmässig zurückzuschneiden.
Defekte Strassenlampen
Damit die Strassenlampen zuverlässig leuchten, werden periodisch alle Lampen ersetzt. Defekte Lampen werden laufend ersetzt.
Haben Sie festgestellt, dass eine Strassenlampe nicht mehr leuchtet? Dann wenden Sie sich bitte telefonisch (032 332 29 30) oder per Turn on Javascript! an uns und geben Sie uns die am Kandalaber befestige Nummer und den Standort der defekten Strassenlampe an. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.
Neu haben Sie auch die Möglichkeit uns die Störung direkt über untenstehenden Link zu melden: